5 Tipps zum Warenversand ins Ausland

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Export 5 Tipps zum Warenversand ins Ausland

Publiziert am 08.09.2022

Was innerhalb der Schweiz selbstverständlich ist, klappt auch ins Ausland: ein rascher Warenversand ohne Komplikationen. Für die reibungslose Logistik und Verzollung gibt es allerdings einige Punkte zu beachten. Die fünf wichtigsten Tipps – plus Extratipp.

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Tipp 1: Sorgen Sie für eine gute Datenqualität

Nur mit korrekten und vollständigen Produktdaten passieren Ihre Warensendungen den Zoll reibungslos. Ansonsten können zeitraubende Abklärungen durch die Zollbehörden nötig werden. Die unangenehmen Folgen: Ihre Kundinnen und Kunden warten länger auf die Sendungen und es können Fehler bei der Verzollung geschehen, die nachträglich aufwändig zu korrigieren sind. Achten Sie vor allem auf korrekte Produkt-, Bestell- und Versanddaten sowie eine korrekt ausgefüllte Handelsrechnung (siehe auch Tipp 2).

Tipps zur Datenqualität

Tipp 2: Verwenden Sie die richtigen Formulare und erfassen Sie diese elektronisch

Zu jeder exportierten Ware gehören eine Zolldeklaration bzw. ein Frachtbrief. Die Versanddokumente inklusive Absender-, Empfänger- und Inhaltsangaben müssen Sie elektronisch erfassen.

Informationen zur digitalen Erfassung:

Mehr erfahren

Kleinwarensendungen bis 2 kg

Waren mit einem Wert bis 400 Franken benötigen das Zolldeklarationsformular CN22. Wenn der Wert 400 Franken übersteigt, das CN23-Formular. Kleinwarensendungen über 1000 Franken oder mit Wertsachen wie Schmuck erfordern zusätzlich eine Ausfuhrdeklaration.

Sendungen über 2 kg und Express (URGENT)

Sendungen über 2 kg benötigen einen Frachtbrief. Wenn Sie diesen mit dem Onlinedienst «Frachtbrief erstellen» ausfüllen, wird auch automatisch eine zollkonforme Handelsrechnung erstellt (die Sie benötigen). Die erforderliche Zolldeklaration ist im Frachtbrief integriert.

Übrigens: Erkundigen Sie sich, ob Ihre Ware bewilligungspflichtig ist. In diesem Fall benötigen Sie eine Ausfuhrbewilligung.

Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Formulare Sie mit welcher Sendungsart benötigen:

Grafik Warenversand Ausland

Alle Tipps und Informationen zur korrekten Zolldeklaration finden Sie unter: Begleitpapiere international.

Swiss Post GLS-Pakete bis 40 kg

Swiss Post GLS-Pakete benötigen eine vollständige Handelsrechnung mit einer präzisen Warenbeschreibung und die Angabe des korrekten GLS-Incoterms. Dieser stellt sicher, dass Verzollung und Lieferung zu den von Ihnen gewählten Bedingungen erfolgen.

Tipp 3: Beachten Sie die Vorschriften für Gefahrgut

Aus rechtlichen sowie aus Sicherheitsgründen darf die Post einige Waren international nicht transportieren. Dazu gehören unter anderem explosive, entzündbare, brandfördernde, ätzende oder radioaktive Stoffe. Klären Sie im Zweifelsfall ab, ob Ihre Sendung von diesem Verbot betroffen ist. Sendungen mit unzulässigem Inhalt werden kostenpflichtig zurückgesendet

Beschreiben Sie zudem die Inhalte präzis. Der Begriff «Kosmetika» zum Beispiel lässt offen, ob es sich um gefährliche und damit verbotene Güter wie brennbare Parfums oder Nagellackentferner handelt. Bei der Beschreibung «Lippenstift» hingegen ist klar, dass eine ungefährliche Sendung vorliegt.

Alle Informationen zum Thema Gefahrgut (PDF, 854.2 KB).

Tipp 4: Finden Sie die passende Versandlösung

Um für Sendungen ins Ausland die passende Versandlösung zu wählen, helfen Ihnen folgende Kriterien:

  • Geschwindigkeit des Versands/maximale Versanddauer
  • Land der Empfängerin oder des Empfängers
  • Gewicht und Grösse der Sendung
  • Wert der Sendung, bzw. finanzielle Haftung
  • Elektronische Sendungsverfolgung

Ob besonders rasch, mit erhöhter Haftungslimite oder in Übergrösse: Die Post bietet für jedes Bedürfnis die passende Versandlösung ins Ausland.

Zu den Exportlösungen

Fragen zum internationalen Versand oder zu internationalen E-Commerce-Lösungen?

Wir helfen gerne!

Tipp 5: Halten Sie die Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU ein

Seit dem 1. Juli 2021 gilt für den Warenversand in die EU ab dem ersten Euro Warenwert eine Mehrwertsteuerpflicht. Zur Vereinfachung der Abrechnung für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro hat die EU die Plattform «Import One Stop Shop» (IOSS) geschaffen. Der Vorteil von IOSS: Wenn Sie in mehrere Länder versenden, benötigen Sie nur eine einzige Registrierung. Ohne IOSS müssen Sie sich in jedem EU-Land steuerlich registrieren. Dazu benötigen Sie einen Vermittler mit Sitz in der EU, der für Sie die Mehrwertsteuer in den einzelnen Ländern abrechnet.

Weitere Informationen zu IOSS: Import One Stop Shop, IOSS.

Extratipp: Beauftragen Sie einen Logistikprofi

Sie sehen: Damit der Warenversand ins Ausland rasch und ohne Komplikationen klappt, gibt es Vieles zu beachten – keine leichte Aufgabe. Beauftragen Sie daher am besten einen Logistikprofi wie die Post. Unsere Logistik- und Verzollungsfachleute nehmen Ihnen alles ab: Wir beraten Sie kompetent und umfassend, finden die passende Versandlösung, organisieren die Abholung in Ihrem Lager, den Grenzübertritt, die Zustellung im Ausland sowie allfällige Retouren mitsamt der korrekten Wiedereinfuhr in der Schweiz. So werden alle Bestimmungen eingehalten und auf Wunsch bezahlt die Empfängerin oder der Empfänger im Ausland keine Importkosten.

Das Resultat: Sie sparen Zeit und Geld und investieren in die Kundenbindung, denn zufriedene Kundinnen und Kunden im Ausland sind inklusive.

Dürfen wir Sie zum internationalen Versand beraten?

Wir helfen gerne:
Telefon 0848 48 48 47

international@post.ch

Was tun, wenn einmal etwas nicht klappt?

Unser Kundendienst steht Ihnen bei allen Anliegen gerne zur Verfügung.

Telefon +41 848 48 48 47

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