Nach Kundenwunsch zustellen

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Zeitfensterzustellung Nach Kundenwunsch zustellen

Publiziert am 03.09.2019

Die Zusatzleistungen der Post ermöglichen es Geschäftskunden, immer spezifischer auf die Bedürfnisse ihrer Endkunden einzugehen. Die insgesamt acht Zustellzeitfenster bringen Flexibilität – und stehen per sofort allen Geschäftskunden zur Verfügung.

Der selbst gewählte Zustellungszeitpunkt steht ganz oben auf der Wunschliste vieler Onlineshopper. Mit der Zeitfensterzustellung können Händler auf dieses Bedürfnis ihrer Endkunden eingehen, und zwar neu noch spezifischer als bisher.

Die Zusatzleistung ermöglicht es Geschäftskunden der Post, entweder ein aus Erfahrung passendes Zeitfenster zur wählen oder aber ihren Kundinnen und Kunden eine Auswahl an Zustellungszeitfenstern anzubieten. Per 2. September wurde das Zeitfensterangebot angepasst und erweitert.

Voraussetzungen

Die Nutzung der Zeitfensterzustellung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Status als Geschäftskunde mit gültiger Frankierlizenz für den Paketversand
  • Verfügbarkeit des Zeitfensters am Zielort
  • Zustellbarkeitsprüfung pro Empfängeradresse
  • Korrekte und vollständige Kennzeichnung der Sendungen
  • Elektronische Anmeldung der Sendungen
  • Übermittlung der Sendungsdaten

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