Gefahrgut im nationalen Postversand

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Gefahrgüter Gefahrgut im nationalen Postversand

Parfum, Lithiumbatterien oder medizinische Proben: Gefahrgüter dürfen nicht ohne Weiteres per Post versendet werden. Für den korrekten Versand sind Absender bzw. Absenderin verantwortlich. Dabei gilt es einiges zu beachten. Unterstützung bietet das neue Handbuch «Gefahrgut – Richtlinien für den Versand mit der Post».

Mann schaut seine Ware im Logistiklager an

Gefahrgüter sind Güter, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können, weil sie ätzend, giftig, leicht brennbar oder explosiv sind. Die gesetzliche Grundlage für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ist das SDR, die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter, die grösstenteils auf die internationalen Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter (ADR) verweist.

Verantwortung als Absender bzw. Absenderin

Die Verantwortung für einen gesetzeskonformen Versand von Gefahrgütern liegt beim Absender oder bei der Absenderin. Im neuen Handbuch (PDF, 1.8 MB)Datei nicht barrierefrei «Gefahrgut – Richtlinien für den Versand mit der Post» sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Für den Versand per Paket oder Brief sind drei Punkte für die Absenderinnen und Absender besonders relevant.

Klassierung der Güter

Gefährliche Güter müssen einer entsprechenden Klasse und UN-Nummer zugeordnet werden. Für bestimmte Gefahrgüter gibt es Freistellungen, die diese ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR befreien. Im regulären Postversand dürfen nur Gefahrgüter befördert werden, die ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR befreit sind. Welche Gefahrgüter dies konkret betrifft, kann dem Handbuch (PDF, 1.8 MB)Datei nicht barrierefrei Gefahrgut auf unserer Homepage entnommen werden.

Verpackung

Gefahrgutsendungen erfordern eine korrekte Verpackung, Klassierung und Kennzeichnung. Je nach Art, Menge und Freistellung gelten unterschiedliche Anforderungen für die Innen- und Aussenverpackung sowie für die Kennzeichnung. Dafür gibt es Etiketten, die im Fachhandel erhältlich sind.

Kennzeichnung

Das Transportunternehmen muss wissen, dass es Gefahrgüter transportiert. So kann es die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Deshalb müssen Transportunternehmen über die Art und Menge der zu versendenden Gefahrgüter informiert werden.

Weiterführende Informationen zu den Vorschriften finden sich im Handbuch (PDF, 1.8 MB)Datei nicht barrierefrei oder online. Im Zweifelsfall steht zur Verfügung.

Versand per Post

Der Grossteil der Gefahrgüter im nationalen Postverkehr werden im Paketkanal verschickt. Diese Pakete werden mit der Zusatzleistung «Gefahrgut» versendet. Vereinzelte Gefahrgüter können als Biologische Laborsendung auch im Briefkanal versendet werden. Im Handbuch (PDF, 1.8 MB)Datei nicht barrierefrei ist festgehalten, welche Gefahrgüter dafür zulässig sind. Im Zweifelsfall kann gefahrgut@post.ch behilflich sein.

Internationaler Versand

Im internationalen Versand gelten weitere Regeln. Auskunft darüber erhält man in einer Kundenberatung, per Telefon (+41 848 48 48 47) oder via E-Mail (international@post.ch).

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