Tschüss, grüner Zollzettel – zumindest fast

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Verzollung Tschüss, grüner Zollzettel – zumindest fast

Publiziert am 06.04.2021

Die Tafel Schokolade für die Tante in Italien, das Kinderbuch für den Neffen in den USA: Wer ein Paket oder einen Brief mit Waren ins Ausland verschickt, erfasst Inhalt und Wert nicht mehr per Hand auf dem grünen Zollformular, sondern ausschliesslich elektronisch und im Voraus. Die Regel gilt neu auch in den Filialen mit Partner der Post.

Schon seit über einem Jahr gilt flächendeckend die elektronische Voraus-Erfassung über den Wareninhalt von Paketen und Briefen EAD (Electronic Advanced Data). Per Ende März zieht die Post die grünen Zollzettel nun auch in ihren Filialen mit Partner definitiv aus dem Verkehr.

Weltweit gültig

Die EAD-Erfassung hat der Weltpostverein für alle Postgesellschaften weltweit verfügt. Für ein Paket oder einen Brief mit Wareninhalt von der Schweiz ins Ausland bedeutet das: Absender, Empfänger, Inhalt und Wert einer Sendung müssen zwingend elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt werden. Filialen mit Partner nehmen auch künftig online erfasste Briefe und Pakete ohne Mehrkosten an und machen sie versandfertig, wenn die Kund*innen die ausgedruckten Zolldokumente mitbringen. Dasselbe gilt für den Hausservice. Selber elektronisch erfassen und deklarieren können Partnerfilialen indes nicht. Dafür sind sie im Gegensatz zu den eigenbetriebenen Filialen technisch nicht ausgerüstet. Dies auch deshalb, weil der Anteil der Ausland-Sendungen in Filialen mit Partner verhältnismässig klein ist.

Partner sind vorbereitet

Damit der Übergang zur ausschliesslich elektronischen Vorerfassung klappt, hat die Post in den letzten Wochen und Monaten ihre Partner breit informiert und sensibilisiert – mit Checklisten, Merkblättern und in Gesprächen.

Übrigens: Ganz verschwindet der grüne Zollzettel nicht: Er gilt weiterhin für sogenannte Dokumentensendungen – sprich Briefe, die ausschliesslich Dokumente und keine Waren enthalten. Hier ist auch in Zukunft keine elektronische Deklaration im Voraus nötig.

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